§ 11 BFD-WahlVVerordnung über die Wahl der Sprecherinnen und Sprecher der Freiwilligen des Bundesfreiwilligendienstes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 WahlGFristAbkV SLVerordnung über die Abkürzung von Fristen im Landtagswahlgesetz für die Wahl zum 15. Landtag des Saarlandes Vom 26. Januar 2012
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 BTWahlV SL 1980Verordnung über die Zuständigkeit zur Bildung der Wahlvorstände für die Wahl zum Deutschen Bundestag Vom 14. Mai 1980
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 EuWahlV SL 1984Verordnung über die Zuständigkeit zur Bildung der Wahlvorstände für die Europawahl Vom 12. Januar 1984
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 13 ZDVWahlV 2Zweite Verordnung über die Wahl der Vertrauensmänner der Zivildienstleistenden
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.