BVerfG, 2 BvE 2/13, 2 BvE 5/13, 2 BvE 6/13, 2 BvE 7/13, 2 BvE 8/13, 2 BvE 9/13, 2 BvE 10/13, 2 BvE 12/13, 2 BvR 2220/13, 2 BvR 2221/13, 2 BvR 2238/13Urteil v. 2014-02-26 · § 16 EuWG
Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament (§ 2 Abs 7 EuWG idF vom 07.10.2013) gegenwärtig verfassungswidrig und nichtig - Wahlrechtsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG) und Chancengleichheit der Parteien (Art 21 Abs 1 GG) verletzt - Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments durch Splitterparteien nicht hinreichend sicher absehbar - Folgen einer angestrebten Profilierung bzw Politisierung des Europäischen Parlaments noch unklar - Abweichende Meinung: weiterer Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, geringere verfassungsgerichtliche Kontrolldichte - gesetzgeberische Prognose einer Funktionsbeeinträchtigung des Europaparlaments nicht zu beanstanden - Sperrklausel sowohl geeignet als auch erforderlich
BVerfG, 2 BvC 4/10, 2 BvC 6/10, 2 BvC 8/10Urteil v. 2011-11-09 · § 16 EuWG
Verfassungswidrigkeit der Fünfprozentklausel bei Europawahlen - ungerechtfertigte Verletzung der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit - Befürchtungen einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments durch Splitterparteien ohne hinreichende tatsächliche Grundlage - Europawahl 2009 dennoch gültig - System „starrer“ Listen (§ 2 Abs 5 S 1 EuWG) unbedenklich - Sondervotum: Abweichende Gewichtung der Eingriffe in Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit - Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers - Funktionsbeeinträchtigungen des Europaparlaments möglich