Vereinbarung des Landes mit der Pfälzischen Landeskirche und Evangelischen Kirche im Rheinland über die Erteilung des evangelischen Religionsunterrichts Vom 27. Mai 1968
Mit Abschluss des Gestellungsvertrages gilt der staatliche Unterrichtsauftrag für die im Gestellungsvertrag genannte Lehrperson als erteilt.
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