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Die einzelnen Prüfungsbestandteile sind mit folgenden Noten zu bewerten:
sehr gut (1), wenn eine Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht,
gut (2), wenn eine Leistung den Anforderungen voll entspricht,
befriedigend (3), wenn eine Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht,
ausreichend (4), wenn eine Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht,
mangelhaft (5), wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können, sowie
ungenügend (6), wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Zwischennoten in Form von halben Noten werden vergeben, wenn die Leistung der besseren Note nicht voll entspricht, jedoch über den Leistungsanforderungen der schlechteren Note liegt. Für Zwischennoten sind folgende Bezeichnungen zu verwenden:
sehr gut bis gut (1,5),
gut bis befriedigend (2,5),
befriedigend bis ausreichend (3,5),
ausreichend bis mangelhaft (4,5) und
mangelhaft bis ungenügend (5,5).
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsbestandteil mindestens mit der Note ausreichend bewertet worden ist. Ist die Abschlussprüfung nicht bestanden, wird eine Gesamtnote nicht ermittelt.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn in keinem Fach die Zeugnisnote „ungenügend“ erteilt worden ist und das mit „mangelhaft“ bewertete Fach ausgeglichen…
Die Prüfung ist bestanden, wenn sie mit mindestens „ausreichend“ benotet wurde.
„ausreichend“ oder „4“ für eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt,
Die einzelnen Prüfungsleistungen und das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung sind wie folgt zu bewerten: sehr gut eine den Anforderungen in besonderem Maße…
Die Bewertung der jeweiligen Fachprüfung obliegt dem Prüfungsausschuss. Sie wird mit einer Note gemäß § 7 abgeschlossen und ist bestanden, wenn ihr Ergebnis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.