§ 109 Abs. 1 FSO SNSchulordnung Fachschule
Der Prüfungsausschuss setzt die Prüfungsnoten gemäß § 34 Absatz 3 Satz 1 fest und entscheidet über das Bestehen der Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife.…
§ 17 Abs. 2 NRW-28390Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Familienpflegerinnen und Familienpfleger
Das Gesamtergebnis lautet "bestanden" oder "nicht bestanden". Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Fachbereichsendnoten zumindest "ausreichend" sind. Ein…
§ 14 Abs. 3 FachlkVO SNFachlehrkräfteverordnung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsbestandteil mindestens mit der Note ausreichend bewertet worden ist. Ist die Abschlussprüfung nicht…
§ 24 Abs. 2 APO-FOSVerordnung - Prüfungsordnung - über die staatliche Abschlussprüfung an den Fachoberschulen im Saarland (APO-FOS) Vom 3. Juli 1981
Die Prüfung ist bestanden, In allen anderen Fällen ist die Prüfung nicht bestanden.
§ 35 Abs. 4 FSO SNSchulordnung Fachschule
Das Gesamtergebnis der Ausbildung lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“.