Art. 3 SN-9274Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I und anderer Verordnungen
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die berufsbegleitende Ausbildung und Prüfung zum Fachlehrer im Förderschwerpunkt geistige…
§ 22 FachlkVO SNInkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die…
§ 2 Abs. 2 FachlkVO SNZulassungsvoraussetzungen
Zur Ausbildung zur Fachlehrkraft für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wird im Rahmen der Ausbildungskapazitäten zugelassen, wer mit einem
§ 31 APO FLFS NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung
Für Schulpraktikantinnen und Schulpraktikanten, die sich zum 8. Mai 2016 bereits in der Ausbildung befinden, sind die Vorschriften der Ordnung der Ausbildung…
§ 20 Abs. 5 LABG NRWGesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen
Das für Schulen zuständige Ministerium kann durch Rechtsverordnung zulassen, dass, beginnend im Jahr 2013 bis letztmalig beginnend spätestens im Jahr 2032,…