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Zuständig für die Entscheidung über Anträge auf Änderung von Familiennamen und Vornamen und die Veranlassung der Registrierung der Namensänderung und der Namensfeststellung sind die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken, die Landeshauptstadt Saarbrücken, die kreisfreien Städte und die Mittelstädte.
Anderen Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern kann auf deren Antrag durch Rechtsverordnung des Ministeriums für Inneres und Sport die Zuständigkeit für die Entscheidung über Anträge auf Änderung von Familiennamen und Vornamen ganz oder teilweise widerruflich übertragen werden.