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Der Prüfungsausschuss besteht aus sechs geeigneten Personen. Er setzt sich zusammen aus:
einer Person mit der Befähigung für eine im Forstdienst geforderte Laufbahn der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 als Vorsitzende oder Vorsitzender und
fünf weiteren Mitgliedern mit der Befähigung für eine im Forstdienst geforderte Laufbahn der Laufbahngruppe 2.
Bei Bedarf können zwei der unter Satz 1 Nummer 2 genannten Mitglieder des Prüfungsausschusses durch geeignete Personen mit der Befähigung für eine Laufbahngruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes ersetzt werden. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie deren Vertreterinnen und Vertreter werden auf die Dauer von drei Jahren bestellt, die Wiederbestellung ist zulässig. Für einzelne Prüfungsteile kann die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses weitere geeignete Fachprüferinnen oder Fachprüfer bestellen. Der Prüfungsausschuss beschließt mit Stimmenmehrheit. Stimmenthaltung ist ausgeschlossen.
Der Prüfungsausschuss wird beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen gebildet. Er führt das kleine Landessiegel. Die Sitzungen des Prüfungsausschusses sind nicht öffentlich.
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses führt die laufenden Geschäfte und bestimmt die Prüfungstermine. Zur Durchführung der Prüfung im Wald und der mündlichen Prüfung bestimmt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses für jedes Prüfungsgebiet die Prüferinnen oder Prüfer. Sie oder er leitet die mündliche Prüfung und hat hierbei auf die Einhaltung gleicher Bewertungsmaßstäbe in den Prüfungsgebieten hinzuwirken.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und die Fachprüferinnen oder Fachprüfer sind bei ihren Prüfungsentscheidungen an Weisungen nicht gebunden. Alle von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses mit der Vorbereitung und Durchführung der Prüfung beauftragten Personen sind zur Verschwiegenheit in allen die Prüfung betreffenden Angelegenheiten besonders verpflichtet.
Der Prüfungsausschuss besteht, einschließlich der vorsitzenden Person , aus drei Mitgliedern. Zwei Mitglieder müssen die Befähigung für die Ämtergruppe des…
Die jeweiligen Prüfungsausschüsse bestehen je aus einer oder einem Vorsitzenden und drei Beisitzerinnen oder Beisitzern, die die Laufbahnprüfung des zweiten…
Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, die für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein müssen. Er…
Der Prüfungsausschuss besteht aus einer kommunalen Wahlbeamtin beziehungsweiseeinem kommunalen Wahlbeamten oder einer Beamtin beziehungsweiseeinem Beamten der…
Der Prüfungsausschuss besteht aus einer kommunalen Wahlbeamtin oder einem kommunalen Wahlbeamten oder einer Beamtin oder einem Beamten der Laufbahn des…
Der Prüfungsausschuss besteht aus einer Beamtin oder einem Beamten der Ämtergruppe der Laufbahngruppe 2, ab dem zweiten Einstiegsamt, in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.