FerkBetSachkV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 10 FerkBetSachkVInkrafttretenVerordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen § 9Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 9Schlussformel