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Der Feldesabgabeanspruch entsteht mit der Wirksamkeit der Erlaubnis zur Aufsuchung von Bodenschätzen zu gewerblichen Zwecken. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Abgabepflichtige haben bis zum 31. Mai eines jeden Jahres für den vorausgegangenen Erhebungszeitraum eine Feldesabgabeerklärung abzugeben und bis zum gleichen Tag die Feldesabgabe zu entrichten. Die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Bergbehörde kann die Frist zur Abgabe der Feldesabgabeerklärung verlängern.
Der Inhaber einer Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken hat jährlich eine Feldesabgabe zu entrichten.
Der Feldesabgabeanspruch entsteht mit der Wirksamkeit der Erlaubnis zur Aufsuchung von Bodenschätzen zu gewerblichen Zwecken. Erhebungszeitraum ist das…
Der Förderabgabeanspruch entsteht mit der Gewinnung des Bodenschatzes. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Der Förderabgabeanspruch entsteht mit der Gewinnung des Bodenschatzes. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Die für den Erhebungszeitraum zu entrichtende Feldes- oder Förderabgabe wird durch schriftlichen Abgabebescheid der Bezirksregierung Arnsberg festgesetzt.
Abgabepflichtige werden für den Zeitraum von der Entrichtung der Feldesabgabe befreit, für den die Bezirksregierung Arnsberg einer Unterbrechung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.