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Die Feldesabgabe für Erlaubnisse auf Erdgas beträgt im ersten Jahr nach der Erteilung 20 Euro je angefangenen Quadratkilometer und erhöht sich für jedes folgende Jahr um weitere 20 Euro bis zum Höchstbetrag von 60 Euro je angefangenen Quadratkilometer.
Die Bezirksregierung Arnsberg kann Abgabepflichtige auf Antrag ganz oder teilweise von der Feldesabgabe für Erlaubnisse auf Erdgas befreien, soweit durch die beabsichtigte Gewinnung eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewehrt werden soll oder im Falle von Erdgas, das aus Grubenbauen des Steinkohlenbergbaus abgesaugt oder in sonstiger Weise gewonnen wird (Grubengas) in dem Feld, in dem aufgesucht werden soll, Austritte von Grubengas an die Tagesoberfläche nachgewiesen werden.
Abgabepflichtige werden von der Feldesabgabe für Erlaubnisse auf Erdwärme befreit.
Die vorstehenden Regelungen der Absätze 1 bis 3 gelten für die Zeit bis zum 31. Dezember 2025 und verlängern sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht mit Wirkung vom 1. Januar des jeweiligen Folgejahres etwas anderes bestimmt wird.
Abgabepflichtige werden für den Zeitraum von der Entrichtung der Feldesabgabe befreit, für den die Bezirksregierung Arnsberg einer Unterbrechung der Aufsuchungsarbeiten zugestimmt hat. Abschnitt 2 Förderabgabe Unterabschnitt 1 Erdgas
Der Abgabepflichtige wird für den Zeitraum von der Entrichtung der Feldesabgabe befreit, für den das Oberbergamt einer Unterbrechung der Aufsuchungsarbeiten…
Die Bezirksregierung Arnsberg kann Abgabepflichtige auf Antrag ganz oder teilweise von der Förderabgabe für Erdgas befreien, soweit in dem Feld, in dem gewonnen…
Abgabepflichtige haben bis zum 31. Mai eines jeden Jahres für den vorausgegangenen Erhebungszeitraum eine Feldesabgabeerklärung abzugeben und bis zum gleichen…
Für die Zeit vom 1. Januar 1996 bis zum 31. Dezember 1996 wird der Abgabepflichtige von der Förderabgabe in Höhe des sich aus § 13 ergebenden Vomhundertsatzes…
Abgabepflichtige sind von der Förderabgabe für Erdwärme befreit.
Die für den Erhebungszeitraum zu entrichtende Feldes- oder Förderabgabe wird durch schriftlichen Abgabebescheid der Bezirksregierung Arnsberg festgesetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.