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Diese Verordnung regelt die Grundsätze, die Zuständigkeit und das Verfahren für die Vergabe von Leistungsbezügen und von Forschungs- und Lehrzulagen an Professorinnen und Professoren in den Besoldungsgruppen W2 und W 3 der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV) gemäß § 33 und § 35 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) in der mit Stand vom 31. August 2006 weitergeltenden Fassung in Verbindung mit §§ 12 und 14 LBesG. Ferner werden Bestimmungen über die Ruhegehaltfähigkeit gemäß § 33 Abs. 3 BBesG und die Teilnahme von Leistungsbezügen an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen getroffen.
Diese Verordnung regelt die Zuständigkeit, das Verfahren und die Voraussetzungen und Kriterien für die Vergabe von Leistungsbezügen an Professorinnen und…
Diese Verordnung regelt die Grundsätze, die Zuständigkeit und das Verfahren für die Gewährung von Leistungsbezügen nach Maßgabe des § 33 des…
Diese Verordnung regelt die Grundsätze, die Zuständigkeit und das Verfahren für die Vergabe von Leistungsbezügen und von Forschungs- und Lehrzulagen an…
Diese Verordnung regelt die Grundsätze, das Verfahren und die Zuständigkeit der Gewährung von Leistungsbezügen nach Maßgabe der §§ 34 und 35 des…
Diese Verordnung regelt die Vergabe von Leistungsbezügen sowie von Forschungs- und Lehrzulagen an Professorinnen und Professoren der Fachhochschule des Bundes…
Diese Verordnung regelt die Vergabe von Leistungsbezügen sowie von Forschungs- und Lehrzulagen an Professorinnen und Professoren, Präsidentinnen und Präsidenten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.