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Diese Verordnung regelt die Grundsätze, die Zuständigkeit und das Verfahren für die Gewährung von Leistungsbezügen nach Maßgabe des § 33 des Landesbesoldungsgesetzes an die Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 an der Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen.
Diese Verordnung regelt die Grundsätze, das Verfahren und die Zuständigkeit der Gewährung von Leistungsbezügen nach Maßgabe der §§ 34 und 35 des…
Diese Verordnung regelt die Grundsätze, die Zuständigkeit und das Verfahren für die Vergabe von Leistungsbezügen und von Forschungs- und Lehrzulagen an…
Diese Verordnung regelt die Grundsätze, die Zuständigkeit und das Verfahren für die Vergabe von Leistungsbezügen und von Forschungs- und Lehrzulagen an…
Diese Verordnung regelt die Zuständigkeit, das Verfahren und die Voraussetzungen und Kriterien für die Vergabe von Leistungsbezügen an Professorinnen und…
Diese Verordnung gilt für Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 sowie für beamtete hauptamtliche Leiterinnen und Leiter und…
Leistungsbezüge für Professorinnen und Professoren sowie hauptberufliche Leiterinnen, Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.