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Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter erhalten einen Funktions-Leistungsbezug in Höhe des jeweiligen Unterschiedsbetrags zwischen ihrem Grundgehalt und dem Grundgehalt, das ihnen nach der Besoldungsgruppe A 16 zustünde.
Fachbereichssprecherinnen und Fachbereichssprecher sowie Funktionsträgerinnen und Funktionsträger mit vergleichbarer Belastung und Verantwortung kann ein Funktions-Leistungsbezug in Höhe von bis zu 10 vom Hundert ihres jeweiligen Grundgehalts gewährt werden. Bei der Bemessung ist die mit der Funktion verbundene Belastung und Verantwortung, insbesondere auch eine etwaige Ermäßigung der Lehrverpflichtung zu berücksichtigen.
Funktions-Leistungsbezüge nehmen an den regelmäßigen Besoldungserhöhungen teil.
Mitglieder des Rektorats und des Präsidiums, Dekaninnen und Dekane sowie sonstige Funktionsträgerinnen und Funktionsträger erhalten Funktions- Leistungsbezüge…
Im Einzelfall können Leistungsbezüge insgesamt bis zur Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe des übertragenen Amtes und…
Für die Zeit der Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung oder der Hochschulleitung können…
Hauptamtlichen Mitgliedern von Hochschulleitungen sowie Mitgliedern von Leitungsgremien an Hochschulen werden für die Dauer der Wahrnehmung dieser Aufgaben…
Der Sprecherin oder dem Sprecher der Lehrenden kann ein Funktions-Leistungsbezug in Höhe von bis zu 20 Prozent des jeweiligen Grundgehaltes gewährt werden. Bei…
1Funktionsleistungsbezüge werden für die Dauer der Wahrnehmung hauptamtlicher Funktionen in der Hochschulselbstverwaltung oder in der Hochschulleitung gewährt.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.