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Auf das Landesamt für Finanzen[1] wird mit Wirkung vom 1. Juli 2004 folgende Aufgabe übertragen: - die Bearbeitung von Regressansprüchen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft, die im Rahmen der Gewährung von Geldleistungen (Bezüge, Vergütung, Lohn und Beihilfen) an Landesbedienstete entstehen.
Dem Landesamt für Finanzen[1] wird die Befugnis übertragen, das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft in der in Absatz 1 genannten Angelegenheit zu vertreten.