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Auf das Landesamt für Finanzen[1] wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2004 folgende Aufgabe übertragen: - die Bearbeitung von Regressansprüchen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit, die im Rahmen der Gewährung von Geldleistungen (Bezüge, Vergütung, Lohn, Beihilfen und Unfallfürsorge) an Landesbedienstete entstehen.
Dem Landesamt für Finanzen[1] wird die Befugnis übertragen, das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit in der in Absatz 1 genannten Angelegenheit zu vertreten.