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Auf das Landesamt für Finanzen[1] werden folgende Aufgaben übertragen:
die Steueraufsicht über die Spielbanken im Saarland,
die Bearbeitung von Regressansprüchen für den Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen aufgrund gesetzlichen Forderungsübergangs gemäß § 105 Saarländisches Beamtengesetz,[3] § 38 Bundes-Angestelltentarifvertrag und § 43 Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder und
die Bearbeitung von Schadenersatzansprüchen der Bediensteten im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen gemäß § 96 Saarländisches Beamtengesetz [3] und § 32 Beamtenversorgungsgesetz.
Dem Landesamt für Finanzen[1] wird die Befugnis übertragen, das Ministerium der Finanzen in den in Absatz 1 Nr. 2 und 3 genannten Angelegenheiten zu vertreten.