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Auf das Landesamt für Finanzen[1] wird mit Wirkung vom 1. Januar 2005 folgende Aufgabe übertragen
die Bearbeitung von Regressansprüchen für den Geschäftsbereich der obersten Landesbehörde „Ministerpräsident“, die im Rahmen der Gewährung von Geldleistungen (Bezüge, Vergütung, Lohn, Beihilfen und Unfallfürsorge) an Landesbedienstete entstehen.
Dem Landesamt für Finanzen[1] wird die Befugnis übertragen, den Ministerpräsidenten in der in Absatz 1 genannten Angelegenheit zu vertreten.