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Die behandlungsnahen Berufsgruppen umfassen insbesondere
Ärztinnen und Ärzte inklusive ärztlicher Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten,
Psychologinnen und Psychologen
Pflegefachpersonen,
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten,
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten,
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten,
Erzieherinnen und Erzieher,
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen,
Pflegehelferinnen und Pflegehelfer sowie
ergänzend sonstige Personalausgaben für behandlungsnahe Berufsgruppen.
Die personelle Ausstattung ist pro Klinik darzustellen. Soweit unterschiedliche Behandlungsbereiche vorhanden sind, kann eine differenzierte Darstellung erfolgen. Das geplante Personal
für die Behandlung und Betreuung von untergebrachten Personen mit einem Grad der Freiheitsentziehung von 0 ist unter Berücksichtigung des § 8 sowie
als Bestandteil der Personalausstattung gemäß Satz 1 zu dokumentieren.
Auszubildende in den Berufsgruppen des Pflege- und Erziehungsdienstes können in einem angemessenen Verhältnis zwischen Fachkraft und Auszubildenden angesetzt werden.
Unter der Maßgabe, dass das therapeutische Konzept beibehalten, eine adäquate Behandlung im Sinne des StrUG NRW sichergestellt wird und die Gesamtpersonalkosten nicht überschritten werden, können
die Kliniken Personalstellen behandlungsnaher Berufsgruppen mit Personal anderer behandlungsnaher Berufsgruppen besetzen sowie
die Träger im Bedarfsfall für bis zu sechs Monate Personalstellen zwischen Kliniken verschieben.
Das zuständige Ministerium ist hierüber innerhalb von vier Wochen zu informieren. Die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitendenvertretungen sind sicherzustellen.
Die Personalausstattung umfasst behandlungsnahe und behandlungsferne Berufsgruppen. Die darauf basierenden Personalkosten der Kliniken richten sich nach dem…
Die Zuordnung der Patientinnen und Patienten erfolgt einzelfallbezogen nach Bedarf und ist durch die Erforderlichkeit und Intensität der Behandlung und…
die Prüfung von Möglichkeiten sozialunterstützender Maßnahmen durch außerstationäre Leistungsanbieter und
Bestimmungen über die Fürsorge für Beschäftigte mit Behinderung oder chronischer Erkrankung treffen oder
Die Bestimmungen dieser Verordnung zur Ermittlung der notwendigen Kosten finden ebenfalls Anwendung, soweit Personen gemäß § 1 StrUG NRW innerhalb einer…
die Behandlung, Betreuung und Überwachung derjenigen untergebrachten Personen sicherzustellen, die sich für längere Zeit zur Vorbereitung der Entlassung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.