Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Finanzaufsicht überwacht die Öffnung von Geldscheinbehältern auch bei außerplanmäßigen Ziehungen, zum Beispiel bei Reklamation durch Spielerinnen oder Spieler.
Bemerkt die Finanzaufsicht Fehlfunktionen an einem Spielautomaten, hat sie umgehend die Beauftragte oder den Beauftragten der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers und die Schichtführerin oder den Schichtführer der Finanzaufsicht zu unterrichten. Die oder der Beauftragte der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers hat umgehend für Abhilfe zu sorgen. Ist die sofortige Abhilfe nicht möglich, ist der Spielautomat abzuschalten.
Ein Spielautomat ist zwingend außer Betrieb zu nehmen, wenn seine Einbindung in das elektronische Aufzeichnungssystem für den folgenden Spieltag nicht sichergestellt ist.
Die Außerbetriebnahme der Spielautomaten erfolgt durch die Beauftragte oder den Beauftragten der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers. Die…
Die spieltägliche Inbetriebnahme der Spielautomaten erfolgt durch die Beauftragte oder den Beauftragten der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers.…
Die Spielautomaten müssen über Geldscheinbehälter verfügen, bei denen die Zuführung über einen vorgeschalteten Geldscheinakzeptor elektronisch erfasst wird. Die…
Zur Beaufsichtigung des Spielbetriebs ist grundsätzlich ein permanenter Aufenthalt der Finanzaufsicht im Automatensaal nicht erforderlich. Durch ein…
Die Konzessionsinhaberin oder der Konzessionsinhaber darf den Spielbetrieb im Klassischen Spiel erst eröffnen, wenn dessen Überwachung durch die Anwesenheit der…
Werden Unregelmäßigkeiten oder Abweichungen von den Spieltisch- oder Automatendaten bemerkt, hat die oder der Beauftragte der Konzessionsinhaberin oder des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
Welche und warum — mit Abonnement