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Die Ziehung der Geldscheinbehälter für das Automatenspiel wird von den Beauftragten der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers oder nach Maßgabe des § 4 durchgeführt und erfolgt täglich für eine von der Spielbank ausgewählte Anzahl von Spielautomaten. Die Finanzaufsicht ist von der Konzessionsinhaberin oder dem Konzessionsinhaber mittels Zieh- und Zusatzliste über die getroffene Auswahl zu unterrichten. Der Ziehvorgang findet außerhalb der Öffnungszeiten des Automatenspiels statt. Der Automatensaal ist in dieser Zeit für die Öffentlichkeit geschlossen zu halten und darf nur durch von der Konzessionsinhaberin oder dem Konzessionsinhaber befugten Personen und der Finanzaufsicht betreten werden. Die Durchführung von Wartungs- oder Reparaturarbeiten ist zulässig.
Die Geldscheinbehälter sind unverzüglich in den Zählraum zu bringen. Dort verbleiben sie bis zur Zählung im verschlossenen Transportwagen. Abschnitt 2 Aufgaben der Finanzaufsicht während des Spielbetriebs
Die Zählung und Abrechnung der Inhalte sämtlicher gezogener Geldscheinbehälter ist täglich im Zählraum durch die Finanzaufsicht zu beaufsichtigen.
Die gezogenen Geldscheinbehälter sind bis zum Beginn der Zählung in einem verschlossenen Transportwagen in einem lückenlos videoüberwachten Raum aufzubewahren.
Die Finanzaufsicht hat bei den Zieh- und Zählvorgängen darauf zu achten, dass bei der Inventurzählung sämtliche Geldbestände aller Spielautomaten erfasst…
Die Finanzaufsicht überwacht die Öffnung von Geldscheinbehältern auch bei außerplanmäßigen Ziehungen, zum Beispiel bei Reklamation durch Spielerinnen oder…
Die Bargeld- oder Geldscheinbehälter müssen stets verschlossen sein. Sie können nur mittels eines unter Doppelverschluss stehenden Schlüssels, der fest in dem…
Die spieltägliche Inbetriebnahme der Spielautomaten erfolgt durch die Beauftragte oder den Beauftragten der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.