Art 8 Abs. 1 FischNATÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1967 über das Verhalten beim Fischfang im Nordatlantik
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 10 FischEtikettGGesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über die Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Art 5 Abs. 1 GrAbfertDNKVtrGGesetz zu dem Vertrag vom 30. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 11 FischVergünstVVerordnung über die Gewährung von Vergünstigungen im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Fischereierzeugnisse
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Art 3 Abs. 1 DBANAMGGesetz zu dem Abkommen vom 2. Dezember 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Namibia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.