FischSeuchVZustV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 FischSeuchVZustV SLVerordnung über Zuständigkeiten nach der Fischseuchen-Verordnung Vom 17. Mai 1984 § 1Leichte SpracheEinfache SpracheDie Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 1