TierSeuchGErmV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 TierSeuchGErmV SLVerordnung zur Übertragung der Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Tierseuchengesetz Vom 3. März 1971 § 1Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. § 1