§ 7 FischEtikettVVerordnung zur Durchführung des Fischetikettierungsgesetzes
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 8 des Fischetikettierungsgesetzes und nach § 6 dieser Verordnung wird auf die…
§ 40 FischRDV 1998Verordnung zur Durchsetzung des Fischereirechts der Europäischen Union
Soweit die Ausführung des Seefischereigesetzes Bundesbehörden übertragen ist, wird die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten…
§ 24 Abs. 2 AgrarZustVOVerordnung zur Regelung der Zuständigkeiten im Bereich der Agrarwirtschaft (Agrar-Zuständigkeitsverordnung-AgrarZustVO) Vom 2. Mai 2024
Das Landesamt für Verbraucherschutz ist die zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 36 Absatz 2…
§ 4 Abs. 3 BruteiKennzVVerordnung über Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft, soweit sie…
§ 52 Abs. 4 SFischGGesetz Nr. 1181 - Saarländisches Fischereigesetz (SFischG) Vom 23. Januar 1985 in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1999
Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz. Elfter…