FlBeihV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 7 FlBeihV(weggefallen)Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen § 6§ 8 - § 6§ 8