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Der Antrag auf Genehmigung der Umschlaganlage muss neben den üblichen zeichnerischen Darstellungen, Beschreibungen und Erläuterungen insbesondere Angaben enthalten über Fördergut, Förderleistung, Förderhöhen, Rohrleitungsquerschnitte, Rohrleitungslängen und Rohrleitungsmaterial, zulässige und tatsächliche Betriebsdrücke, Sicherheitseinrichtungen, Schutzvorrichtungen, Alarmplan und Betriebsanweisung.