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Der Umschlag gefährdender flüssiger Stoffe kann sowohl im Druckbetrieb als auch im Saugbetrieb stattfinden. Beim Druckbetrieb sind von der zuständigen obersten Behörde anerkannte Sicherheitssysteme mit Schnellschlusseinrichtungen oder einem gleichwertigen System zu verwenden, die bewirken, dass in bestimmten Gefahrensituationen, wie z.B. dem Losreißen eines Schiffes, möglichst wenig Fördergut frei wird.
Technische Einrichtungen müssen ein Überschreiten des zulässigen Betriebsdruckes verhindern.
Der Umschlagvorgang muss bei Gefahr unverzüglich land- und schiffsseitig unterbrochen werden können.