Verordnung über die Verteilung der Zuweisungen aus der Sondermasse Flüchtlingskosten nach § 6a KFAG für das Jahr 2018 Vom 14. Juni 2018
Diese Verordnung regelt die Verteilung der Mittel aus der Sondermasse Flüchtlingskosten nach § 6a des Kommunalfinanzausgleichsgesetzes für das Jahr 20181.
§ 1 FlüKostZuwV SL 2018
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