FlüKostZuwV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 FlüKostZuwV SLAnwendungsbereichVerordnung über die Verteilung der Zuweisungen aus der Sondermasse Flüchtlingskosten nach § 6a KFAG Vom 7. Dezember 2016§ 2 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDiese Verordnung regelt die Verteilung der Mittel aus der Sondermasse Flüchtlingskosten nach § 6a des Kommunalfinanzausgleichsgesetzes.§ 2