§ 2 LuftvKflAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Luftverkehrskaufmann und zur Luftverkehrskauffrau
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 ElekAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin
Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
§ 2 InfoElekAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Informationselektroniker und zur Informationselektronikerin
Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
§ 2 ServKflLuftvAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr und zur Servicekauffrau im Luftverkehr
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 ElekMaschBHwOAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung
Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.