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Die Entscheidung über elektronisch gestellte Anträge auf Finanzmittel zur Förderung der Landwirtschaft durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes soll dem Antragsteller durch das digitale Antragssystem ASDigital zugestellt werden.
Das Antragssystem ASDigital kann durch eine gleichwertige digitale Software ersetzt werden, sofern diese die Anforderungen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 4 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes erfüllt.