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Folgende Abschlüsse werden an Förderschulen angeboten: An den Förderschulen Lernen und im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung können mit Erreichen der Vollzeitschulpflicht förderschulspezifische Abschlüsse erreicht werden.
Hauptschulabschluss (Erster Schulabschluss)
nach dem Besuch der Klassenstufe 9 an den Förderschulen Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung,
auf Antrag nach dem Besuch der Klassenstufe 9 an den Förderschulen für Blinde und Sehbehinderte und für Gehörlose und Schwerhörige sowie an der Förderschule körperliche und motorische Entwicklung,
nach dem Besuch der Klassenstufe 10 an den Förderschulen Lernen, den Förderschulen für Blinde und Sehbehinderte und Gehörlose und Schwerhörige sowie an der Förderschule körperliche und motorische Entwicklung;
Mittlerer Bildungsabschluss (Mittlerer Schulabschluss)
nach dem Besuch der Klassenstufe 10 an den Förderschulen Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung,
auf Antrag nach dem Besuch der Klassenstufe 10 an den Förderschulen für Blinde und Sehbehinderte und für Gehörlose und Schwerhörige sowie an der Förderschule körperliche und motorische Entwicklung,
nach dem Besuch der Klassenstufe 11 an den Förderschulen für Blinde und Sehbehinderte und Gehörlose und Schwerhörige sowie an der Förderschule körperliche und motorische Entwicklung.