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Der Hauptschulabschluss (Erste Schulabschluss) wird durch eine gestreckte Abschlussprüfung erworben. Für die Teilnahme und die Durchführung der Prüfung gelten die Vorschriften der Verordnung - Prüfungsordnung - über die staatliche Abschlussprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses an Gemeinschaftsschulen, Förderschulen und Freien Waldorfschulen vom 1. Juli 2025 (Amtsbl. I S. 574), die zuletzt durch die Verordnung vom 16. Juni 2026 (Amtsbl. I S. 465) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.
Der Hauptschulabschluss (Erste Schulabschluss) wird zuerkannt, wenn die Leistungen in allen Fächern und die Gesamtprüfungsleistung mit mindestens 04 Punkten bewertet wurden.
Für die Zuerkennung des Hauptschulabschlusses (Ersten Schulabschlusses) gelten folgende Ausgleichsregelungen:
Höchstens vier mit weniger als 04 Punkten bewertete, von 00 Punkten verschiedene Leistungen der Fächergruppe II können ausgeglichen werden mit einem Durchschnitt von mindestens 04 Punkten in allen Fächern und der Gesamtprüfungsleistung.
Höchstens drei mit weniger als 04 Punkten bewertete, von 00 Punkten verschiedene Leistungen der Fächergruppe II und zusätzlich höchstens eine mit weniger als 04 Punkten, von 00 Punkten verschiedene Leistung in der Fächergruppe I oder der Gesamtprüfungsleistung können ausgeglichen werden mit einem Durchschnitt von mindestens 04 Punkten in allen Fächern und der Gesamtprüfungsleistung und zusätzlich einem Durchschnitt von mindestens 04 Punkten in der Fächergruppe I unter Einbeziehung der Gesamtprüfungsleistung.
In allen anderen Fällen wird der Schülerin oder dem Schüler der Hauptschulabschluss (Erste Schulabschluss) nicht zuerkannt.
Auf Zeugnissen, mit denen der Hauptschulabschluss (Erste Schulabschluss) zuerkannt wird, wird eine Durchschnittsnote ausgewiesen. Die Durchschnittsnote ergibt sich aufgrund einer Gesamtdurchschnittspunktzahl. Die Gesamtdurchschnittspunktzahl wird aus dem arithmetischen Mittel der Punktzahlen aller Fächer des Pflicht- und Profilbereichs sowie der Gesamtprüfungsnote errechnet. Für die Ermittlung der Durchschnittspunktzahl wird bis zur ersten Nachkommastelle 4 auf die nächste volle Punktzahl abgerundet und ab der ersten Nachkommastelle 5 auf die nächste volle Punktzahl aufgerundet.