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Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulabschluss (Ersten Schulabschluss) mit Bestehen der Abschlussprüfung erworben haben, erhalten darüber hinaus die Berechtigung zum Eintritt in die nächsthöhere Klassenstufe und zum Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses (Mittleren Schulabschlusses), wenn und und
in keinem Fach und der Gesamtprüfungsleistung weniger als 04 Punkte erreicht wurden
in den Fächern der Fächergruppe III eine Durchschnittspunktzahl von 10 Punkten erreicht wurde
in den Fächern der Fächergruppe IV eine Durchschnittspunktzahl von 07 Punkten erreicht wurde.