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Die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers in die zweijährige Berufsfachschule der Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Technik, Gesundheit und Soziales sowie Gastronomie und Nahrung richtet sich nach der Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung -über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen Berufsfachschulen der Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Technik, Gesundheit und Soziales sowie Gastronomie und Nahrung im Saarland vom 20. September 2019 (Amtsbl. I S. 678), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 22. Januar 2021 (Amtsbl. I S. 241), in der jeweils geltenden Fassung.