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Das Sondervermögen wird durch das Ministerium der Finanzen verwaltet (Geschäftsführung). Der Zahlungsverkehr wird über ein Verwahrkonto beim Landesamt für Zentrale Dienste - Landeshauptkasse des Saarlandes - abgewickelt. Für die Verwaltung gelten die einschlägigen haushaltsrechtlichen Vorschriften des Landes.