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Das Sondervermögen finanziert sich nach Maßgabe des Landeshaushalts durch einmalige Zuführungen aus dem Landeshaushalt im Wirtschaftsjahr 2011 in Höhe von 55.118.000 Euro, die festverzinslich in Schuldscheinen des Landes zu marktkonformen Zinssätzen nach Maßgabe der Verfügung der Mittel anzulegen sind, sowie im Wirtschaftsjahr 2012 in Höhe von 120.000.000 Euro. Das Sondervermögen erhält ab dem Jahr 2020 nach Maßgabe der dann für den Landeshaushalt geltenden Schuldenbremse weitere Zuführungen in Höhe von 25.000.000 Euro zur Finanzierung von Auszahlungen für Investitionen und für die Unterhaltung des Anlagevermögens.
Die Anlage und die aus der Anlage fließenden Erträge sind im Rahmen der Zweckbestimmung des § 2 zu verwenden.