Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Nachdiplomierung setzt einen Antrag voraus, dem das Prüfungszeugnis im Original oder in beglaubigter Abschrift beizufügen ist.
Der Antrag ist an das Ministerium für Umwelt zu richten.
Die Nachdiplomierung ist von der Entrichtung der im Allgemeinen Gebührenverzeichnis [3] vorgesehenen Gebühr abhängig.