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Das Ministerium für Umwelt regelt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss dessen Geschäftsführung, insbesondere Einladungen, Protokollführung und Durchführung der Beschlüsse.
Die Sitzungsprotokolle sind vom Protokollführer und dem Vorsitzenden zu unterzeichnen. § 20 Abs. 5 bleibt unberührt.