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Die Saarländische Verwaltungsschule regelt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss dessen Geschäftsführung, insbesondere Einladungen, Protokollführung und Durchführung der Beschlüsse.
Die Sitzungsprotokolle sind von dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und dem Protokollführer oder der Protokollführerin zu unterzeichnen. § 21 Abs. 5 und § 26 Abs. 3 bleiben unberührt.