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Für die Durchführung der Prüfung bestimmt das Ministerium für Umwelt in der Regel jährlich einen Termin.
Das Ministerium für Umwelt gibt diesen Termin einschließlich der Anmeldefristen in geeigneter Weise drei Monate vor der Prüfung bekannt.
Das Ministerium für Umwelt legt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss rechtzeitig Prüfungstag, -ort, -zeitablauf und zugelassene Hilfsmittel fest.