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Das Ministerium für Umwelt bestimmt im Benehmen mit dem oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die für die Durchführung der Prüfung maßgebenden Termine. Diese Termine sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung und des Schuljahres abgestimmt sein.
Das Ministerium für Umwelt gibt diese Termine einschließlich der Anmeldefristen mindestens drei Monate vorher schriftlich oder elektronisch bekannt. Die Ausbildenden haben die Auszubildenden hiervon unverzüglich zu unterrichten.