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Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich auf den von dem Ministerium für Umwelt vorgesehenen Vordrucken unter Beachtung der Anmeldefristen durch den Prüfungsbewerber bei dem Ministerium für Umwelt zu erfolgen.
Der Anmeldung sind beizufügen:
Nachweis der bestandenen Abschlussprüfung in einem landwirtschaftlichen Ausbildungsber uf,
Nachweise über die anschließende praktische Tätigkeit in einem Forstbetrieb,
Nachweise über den Besuch von fachlichen Lehrgängen,
eine Erklärung, dass die Prüfung zum Forstwirtschaftsmeister noch nicht abgelegt war oder wann und bei welcher Stelle diese Prüfung nicht bestanden wurde,
in Ausnahmefällen gemäß § 8 Abs. 2 entsprechende Unterlagen.