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Die Abschlussprüfung gliedert sich in die Prüfungsteile praktische Prüfung und schriftliche Prüfung. Sind in der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde die Prüfungsleistungen mit mangelhaft bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Die Prüfung wird gem. § 9 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin vom 23. Januar 1998 (BGBl. I S. 206) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.
Bei der Durchführung der praktischen Prüfung müssen Prüfungsinhalte und Prüfungsorte für die einzelnen Prüfungsaufgaben und die Prüfungsteilnehmer nicht einheitlich sein.
Um nach Beginn einer Prüfung extremen witterungsbedingten Erschwernissen im Verlauf eines Prüfungstages entgegen zu wirken, sind Ersatzprüfungsaufgaben zur Fortsetzung der Prüfung für alle noch nicht geprüften Teilnehmer zu erstellen.
Die Prüfungsaufgaben sind so zu gestalten, dass Kenntnisse und Fertigkeiten im Zusammenhang geprüft werden, praxisorientiert sind und die berufliche Handlungsfähigkeit widerspiegeln. Der Prüfling soll so zeigen, dass er in der Lage ist, eigenständig ganzheitliche Arbeitsprozesse zu gestalten.
Soweit Behinderte an der Prüfung teilnehmen, sind deren besondere Belange bei der Prüfung zu berücksichtigen.