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Die Zwischenprüfung gliedert sich in die Prüfungsteile praktische Prüfung und schriftliche Prüfung.
Fertigkeiten und Kenntnisse sind gem. § 8 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin abzuprüfen.
Die Prüfungsaufgaben sind so zu gestalten, dass Kenntnisse und Fertigkeiten im Zusammenhang geprüft werden, praxisorientiert sind und die berufliche Handlungsfähigkeit widerspiegeln. Der Prüfling soll zeigen, dass er in der Lage ist, eigenständig ganzheitliche Arbeitsprozesse zu gestalten. Der Prüfling soll abschließend in einem Prüfungsgespräch die Ausführung seiner Fertigkeitsprüfung erläutern.