§ 2 FHSchulRGymOStV SLVerordnung - Schulordnung - über den Erwerb der Fachhochschulreife nach dem Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe im Saarland Vom 6. Juli 2020
Schülerinnen und Schülern nach § 1 kann der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen nachweisen:…
§ 5 Abs. 2 FOSchulV SLVerordnung - Schulordnung - über die Ausbildung an Fachoberschulen im Saarland Vom 24. Juni 1986
Die Schulaufsichtsbehörde[4] legt fest, welche Berufe bzw. Tätigkeiten den jeweiligen Fachbereichen bzw. Fachrichtungen entsprechen (Einschlägigkeit). Sie…
Art. 3 Abs. 3 SN-21009Verordnung des Staatsministeriums für Kultus sowie des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Aktualisierung berufsbezogener Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
„(2) Wurde eine pflegerische und betreuende berufliche Tätigkeit in einer der Einrichtungen gemäß § 55 Absatz 1 ausgeübt, soll, sofern nicht bereits eine…