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Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn in den Fächern nach § 51 Absatz 1 Satz 1 eingebracht werden können:
zwei Leistungskursfächer mit insgesamt mindestens 20 Punkten in einfacher Wertung und
mindestens 60 Prozent der insgesamt anzurechnenden Kurshalbjahresergebnisse mit mindestens fünf Punkten, darunter mindestens zwei Kurshalbjahresergebnisse aus Leistungskursfächern.
Es müssen dabei mindestens 95 Punkte von höchstens 285 erreichbaren Punkten erzielt werden.
Im Fall von Absatz 1 Nummer 2 bezieht sich die Prozentzahl auf mindestens 16 Kurshalbjahresergebnisse.
Die Schülerin oder der Schüler bringt mindestens 15 Schulhalbjahresergebnisse aus zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren der Klassenstufen 11 und/oder 12…
Mindestens fünf der insgesamt acht anzurechnenden Kurse müssen mindestens mit der Note „ausreichend“ (5 Punkte) abgeschlossen sein, darunter mindestens zwei…
In zwei der vier anzurechnenden Semesterergebnisse im Leistungskurs und in sieben der elf anzurechnenden Semesterergebnisse im Grundkurs müssen mindestens je…
Zwei der einzubringenden L-Kurse und sieben der einzubringenden G-Kurse müssen mindestens mit der Note „ausreichend“ (05 Punkte) abgeschlossen sein. Die Summe…
Zwei der einzubringenden L-Kurse und sieben der einzubringenden G-Kurse müssen mindestens mit der Note „ausreichend“ (05 Punkte) abgeschlossen sein. Die Summe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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