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Die Zulassungseinheiten werden in ein Register, getrennt nach Baumart, Art des Ausgangsmaterials, Kategorie und Zweck, von der Landesstelle eingetragen. Jede Zulassungseinheit erhält ein Registerzeichen. Die Einsicht in die Register steht jedermann frei. Die Länder teilen die Registereintragungen und die jeweiligen Änderungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt) mit.
Die Bundesanstalt erstellt als Zusammenfassung des Registers eine Liste der Zulassungseinheiten getrennt nach Baumart, Art des Ausgangsmaterials, Kategorie und Zweck. Erntebestände der Kategorien "Quellengesichert" und "Ausgewählt" sowie Saatgutquellen der Kategorie "Quellengesichert" werden innerhalb eines Herkunftsgebiets zusammengefasst.
In das nationale Register gemäß Artikel 15 wird nur zugelassenes Ausgangsmaterial aufgenommen. Es wird unter Verweis auf die Zulassungseinheit registriert.…
bei der Kategorie "Geprüft"
Die Kommission veröffentlicht auf der Grundlage der von jedem einzelnen Mitgliedstaat gemäß Artikel 15 eingerichteten nationalen Register eine Liste mit dem…
Ausgangsmaterial sollte von den zuständigen Behörden bewertet und zugelassen werden. Zugelassenes Ausgangsmaterial sollte daher in einem nationalen Register mit…
einen oder mehrere Verwendungszwecke von FVG gemäß Artikel 3 Nummer 1;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.