Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Prüfung gliedert sich in eine schriftliche Prüfungsaufgabe und eine Projektarbeit bestehend aus einer schriftlichen Abschlussarbeit und einer Projektpräsentation verbunden mit einem Fachgespräch.
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Teilnehmerin oder der Teilnehmer über die in der Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung genannten Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“. Mit dem Bestehen der Prüfung wird die Ausbildereignung im Sinne des § 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes erworben.